Fachgruppe Friedhof Buchs
Wie im Friedhofsreglement festgelegt dürfen Verzierungen, Blumen- und sonstiger Schmuck weder an der Platte oder Mauerkrone der Nischenanlage bzw. des Gemeinschaftsgrabes noch am Fusse derselben angebracht werden.
Zweck dieser Regelung ist es, eine unübersichtliche Häufung von Gegenständen zu vermeiden, die nach einiger Zeit oftmals keinem bestimmten Grab mehr zuzuordnen sind. Leider wurde diese Regel in der letzten Zeit immer weniger beachtet, so dass aus gutgemeintem Schmuck durch Wetter- und Zeiteinfluss ein unansehnlicher Anblick wurde – bis hin zu Scherben, Plastikresten und anderem Unschönen.
Nun hat die Fachgruppe Friedhof beschlossen, jeweils am 31. März und 30. September jegliche Dekorationen, Kerzen sowie Engelsfiguren und ähnliches auf dem oberen Gemeinschaftsgrab sowie der gesamten Nischenanlage des Friedhofs Buchs aus Platz- und Ordnungsgründen räumen zu lassen.
Angehörige haben die Möglichkeit, die abgeräumten Dekorationen während zwei Wochen nach der Räumung auf dem Friedhof Buchs abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist werden noch vorhandene Dekorationen fachgerecht entsorgt.